Energiekredite neu aufgestellt: LfA fördert jetzt auch Wärmenetze

  • Neu: Energiekredit Wärme für Wärmenetze
  • Wasserstoff im Energiekredit Regenerativ zusätzlich förderfähig
  • Energiekredit Produktion löst Energiekredit ab

Die LfA Förderbank Bayern fördert zur Unterstützung der Wärmewende jetzt auch Wärmenetze. Mit dem neuen „Energiekredit Wärme“ lassen sich auch Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte auf Basis regenerativer Energien finanzieren. Damit bündelt die LfA ihre gesamte Förderung leitungsgebundener Wärmeversorgung in einem eigenen Produkt. Die Neuaufstellung der Produktfamilie der LfA-Energiekredite umfasst außerdem Optimierungen beim „Energiekredit Regenerativ“ und die Einführung des „Energiekredit Produktion“. Die neuen Förderangebote können ab dem 14. Februar 2025 beantragt werden. Mit dieser Neustrukturierung orientiert sich die LfA noch stärker an den Bedürfnissen ihrer Kunden.


Der neue Energiekredit Wärme richtet sich in erster Linie an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro. Darüber hinaus können unter anderem auch öffentliche Unternehmen (Anteil öffentlicher Beteiligungen von mehr als 50 Prozent) sowie kommunale Zweckverbände die Förderung nutzen. Wärmenetze sind förderfähig, sofern sie zu 75 Prozent aus regenerativen Energien bzw. Abwärme gespeist werden. Das schließt auch Geothermievorhaben ein.

Der maximale Kreditbetrag im Energiekredit Wärme beträgt in einem ersten Schritt 10 Millionen Euro, dabei können Vorhaben bis zu 100 Prozent finanziert werden. Der Kredit bietet attraktive Zinssätze, zudem sorgen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, Zinsbindungen bis zu 20 Jahren sowie bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre für Liquidität und Planungssicherheit. Weiterer Pluspunkt: Das Förderprogramm ist mit der Bundesförderung energieeffiziente Wärmenetze (BEW) kombinierbar, da es sich um beihilfefreie Kredite handelt.

Zeitgleich mit der Einführung des Energiekredit Wärme gibt es weitere Verbesserungen im Energieförderangebot der LfA:

Mit dem Energiekredit Regenerativ – dem Spezialkredit der LfA für die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie für Speichersysteme – lassen sich jetzt zusätzlich auch Investitionen in die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien finanzieren. Zudem können auch dieses Förderangebot öffentliche Unternehmen und kommunale Zweckverbände in Anspruch nehmen.

Dritter Baustein der Neuaufstellung der Energiekredit-Produktfamilie der LfA ist der Energiekredit Produktion. Er ersetzt die bisherigen Produkte Energiekredit bzw. Energiekredit Plus. Der neue Kredit dient – wie seine Vorgängerprodukte – vor allem der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie von Vorhaben zur Energieeinsparung bei Produktionsanlagen und -prozessen. Vorrausetzung für eine Förderung im Energiekredit Produktion ist nun eine mit dem Vorhaben verbundene Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent.

Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger zu den Angebotsoptimierungen: „Bayern will den Einsatz fossiler Energieträger gezielt reduzieren, ohne den Unternehmen zu schaden. Die LfA leistet hier mit ihren Förderangeboten einen wichtigen Beitrag. Der neue Energiekredit Wärme zur Finanzierung von Wärmenetzen ist eine attraktive Ergänzung der breiten Förderpalette.“

Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erläutert: „Die Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind schon lange ein Schwerpunkt unseres Förderangebots. Mit dem neuen Energiekredit Wärme erleichtern wir jetzt auch Investitionen in Wärmenetze auf Basis regenerativer Energien. Das ist ein wichtiger Mosaikstein auf dem Weg zu einer verlässlichen und nachhaltigen Energieversorgung in Bayern.“

Nähere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00