Erklärung zur Barrierefreiheit

Die LfA Förderbank Bayern ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.lfa.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.lfa.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß, dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), der BayEGovV und der europäischen Norm EN 301 549 derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung momentan größtenteils nicht barrierefrei nutzbar:

  • Der LfA-Webauftritt weist noch kleine Einschränkungen in Bezug auf Tastatursteuerung auf.
  • An manchen Stellen ist die Unterstützung durch Screenreader nicht möglich.
  • Die Überschriften im LfA-Webauftritt sind zum Teil nicht maschinenlesbar.
  • Viele PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei.
     

Folgende Bereiche sind teilweise nicht barrierefrei nutzbar:

  • Fehlerhaft ausgefüllte Formulare sind manchmal noch nicht gut genug gekennzeichnet.
  • Die Untertitel für Videos sind teilweise fehlerhaft.
     

Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Der Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern wird laufend überarbeitet, um bestehende Barrieren immer weiter abzubauen. Aufgrund der Fülle des Materials und des komplexen Aufbaus der Seite konnten leider noch nicht alle Inhalte barrierefrei gestaltet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.12.2020 erstellt auf Basis einer eigenen Bewertung und der Bewertung der Spezialagentur für Barrierefreiheit anatom5 perception marketing GmbH. Die Erklärung wurde zuletzt am 11.10.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, anfordern möchten, können Sie per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg mit uns Kontakt aufnehmen.

Kontaktmöglichkeit:

LfA Förderbank Bayern
Unternehmenskommunikation
Königinstraße 17
80539 München
Tel.: 089 / 21 24 - 0
E-Mail: internet@lfa.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der nachfolgend genannten Stelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Sie können den Antrag auch online über die oben genannte Homepage des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung stellen.