Beschaffungshinweise
Mindestlohngesetz
Der Auftragnehmer erklärt mit der Auftragsannahme, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen den Auftragnehmer nicht anhängig.
Der Auftragnehmer wird den Einsatz von Subunternehmern davon abhängig machen, dass der jeweiligen Subunternehmer gegenüber dem Auftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgibt. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die entsprechenden Erklärungen des Subunternehmers dem Auftraggeber vorlegen.
Verhaltenskodex der LfA Förderbank Bayern für Lieferanten und Dienstleister
Die LfA Förderbank Bayern bekennt sich zu einer sozialen, ökologischen und ethisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dabei versuchen wir laufend, unser unternehmerisches Handeln sowie unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister fasst die wichtigsten sozialen, ökologischen und ethischen Standards zusammen. Die LfA erwartet von allen Lieferanten, Dienstleistern und Subunternehmern, dass sie den Grundsätzen in diesem Verhaltenskodex zustimmen und diese einhalten.