Der LfA Tilgungsrechner

Lassen Sie sich den Zins- und Tilgungsplan für Ihren persönlichen Kredit aufstellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Musterkalkulation kein verbindliches Angebot der LfA darstellt.

Hinweis:
Im Rahmen ihres Förderauftrags vergibt die LfA Förderbank Bayern in bestimmten Produkten Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als „Beihilfen“ bezeichnet werden. Beihilfen sind nur innerhalb eines festgelegten beihilferechtlichen Rahmens zulässig. EU-Beihilferegelungen bestimmen detailliert, in welchen Bereichen, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe (“Beihilfehöchstwert“) sie gewährt werden dürfen. Falls mehrere Beihilfen für ein Vorhaben gewährt werden sollen, müssen die Beihilfewerte kumuliert (d. h. addiert) werden.

Genauere Informationen zum EU-Beihilferecht sowie zu den beihilferechtlichen Grundlagen der LfA-Produkte können Sie dem LfA-Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ entnehmen.

Mit dem Beihilferechner können Sie bereits vor Antragstellung in nur zwei Schritten unverbindlich ermitteln, welchen Beihilfe­wert der von Ihnen gewünschte Kredit bzw. die gewünschte Kreditkombination beinhaltet (die sog. „Beihilfeintensität“ ergibt sich als Prozentsatz aus dem Verhältnis von Beihilfe­wert und förderfähigen Kosten). Bei Risikoübernahmen fallen ggf. zusätzliche Beihilfewerte an.

Alternativ können Sie die Höhe der Beihilfewerte der beihilferelevanten Kredite der LfA der Übersicht „Beihilfewerte für Kredite der LfA“ entnehmen.

Rechtlicher Hinweis

Der mittels dieses Tilgungsrechners errechnete Darlehensverlauf bzw. die in der Übersicht aufgeführten Daten sind unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch gegenüber der LfA. Sie können im Falle eines späteren verbindlichen Angebots der LfA von den dort aufgeführten Darlehensverläufen und Daten abweichen.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtshinweise.