Beihilfewerte für Kredite der LfA

Im Rahmen ihres Förderauftrags vergibt die LfA Förderbank Bayern in bestimmten Produkten Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als „Beihilfen“ bezeichnet werden. Beihilfen sind nur innerhalb eines festgelegten beihilferechtlichen Rahmens zulässig. EU-Beihilferegelungen bestimmen detailliert, in welchen Bereichen, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe (“Beihilfehöchstwert“) sie gewährt werden dürfen. Falls mehrere Beihilfen für ein Vorhaben gewährt werden sollen, müssen die Beihilfewerte kumuliert (d. h. addiert) werden.

Genauere Informationen zum EU-Beihilferecht sowie zu den beihilferechtlichen Grundlagen der LfA-Produkte können Sie dem LfA-Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ entnehmen.

Die Höhe der Beihilfewerte der beihilferelevanten Kredite der LfA finden Sie in der hier angeführten Übersicht “Beihilfewerte für Kredite der LfA“.

Alternativ können Sie die Höhe der Beihilfewerte mit dem Beihilferechner der LfA in nur zwei Schritten unverbindlich ermitteln.

Rechtlicher Hinweis

Die in der Übersicht genannten Daten bzw. mit dem Beihilferechner errechneten Beihilfewerte dienen zur Orientierung in der Beratungsphase. Sie sind unverbindlich und können von den Beihilfewerten eines späteren verbindlichen Angebots der LfA abweichen. Maßgeblich sind allein die in den Kreditangeboten aufgeführten Beihilfewerte.

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