Corona-Hilfen der LfA laufen weiter – Antragstellungen auch im neuen Jahr möglich

• LfA unterstützt weiterhin mit Förderkrediten, Risikoübernahmen & Verfahrenserleichterungen

• Eigenkapitalinstrumente ebenfalls verlängert

Die Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Damit stehen den bayerischen Betrieben auch im neuen Jahr die zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zusätzlich eingeführten bzw. optimierten Förderkreditprogramme sowie erweiterte und vereinfachte Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zur Verfügung. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der Unternehmen bietet die LfA darüber hinaus unkomplizierte Tilgungsaussetzungen bei bereits bestehenden Krediten sowie Eigenkapitalangebote an.


Das verlängerte Maßnahmenpaket der LfA umfasst diese Angebote:

  • Der LfA-Schnellkredit mit 100-prozentiger Risikoentlastung der Hausbank ist speziell für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzipiert. Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 50.000 Euro erhalten, Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten bis zu 100.000 Euro. Die Kreditzusage erfolgt ohne Risikoprüfung. Zudem besteht die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen vorzeitigen Tilgung.

  • Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit 90-prozentiger Risikoentlastung für die Hausbank richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro und freiberuflich Tätige. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro.

  • Für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen stehen den Betrieben außerdem der optimierte Universalkredit (auf 80 Prozent erhöhte Haftungsfreistellungen) und der Akutkredit zur Verfügung.

  • Speziell für gemeinnützige Organisationen hat die LfA zudem das Förderprogramm Corona-Kredit – Gemeinnützige im Portfolio. Die Kreditobergrenze wurde hier zum Jahreswechsel auf 2,3 Millionen Euro angehoben (bisher 1,8 Millionen Euro).

  • Die vereinfachten Antrags- und Zusageverfahren für Bürgschaften und Haftungsfreistellungen werden weitergeführt.

  • Für bereits bestehende Kredite gibt es darüber hinaus weiterhin unkomplizierte Möglichkeiten für Tilgungsaussetzungen.

  • Des Weiteren stehen den bayerischen Gründern und Unternehmern zur Stärkung ihrer Kapitalbasis weiterhin die ebenfalls verlängerten Eigenkapitalangebote Startup Shield Bayern und Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern zur Verfügung. Sie werden über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und die Bayern Kapital GmbH – beides Unternehmen aus der LfA Gruppe – ausgereicht.


Mitte März 2020 hatte die LfA zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zunächst unkomplizierte Tilgungsaussetzungen für bereits bestehende Kredite ermöglicht und anschließend zügig weitere Angebote zur Liquiditätssicherung eingeführt. Die Corona-Hilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die entsprechend der EU-beihilferechtlichen Sonderregelungen (Temporary Framework) nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger: „Bayerns Unternehmen können weiter auf die Unterstützung der LfA zählen. Diese Finanzierungshilfen sind essentiell, um die wirtschaftlichen Corona-Folgen abzufedern. Seit Beginn der Pandemie hat die LfA Kredite und Bürgschaften in Höhe von fast zwei Milliarden Euro ermöglicht. So sichern wir den Fortbestand vieler Betriebe und erhalten zahlreiche Arbeitsplätze.“

LfA-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Schwab erläutert: „Durch die Verlängerung unserer bewährten Corona-Hilfen durch die Bayerische Staatsregierung, stehen bis Mitte des Jahres weiterhin einfache und wirksame Finanzierungshilfen speziell für kleine und mittlere Betriebe in Bayern zur Verfügung. Für Zukunftsinvestitionen können die Unternehmen daneben auf unsere umfassende Gründungs- und Wachstumsförderung und die attraktiven Finanzierungsangebote für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz sowie Innovation und Digitalisierung zurückgreifen.“

Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Dazu zählt auch die Aufgabe, Nachwuchs zu fördern und zu stärken und damit zukunftsorientiert in den Wirtschaftsstandort Bayern zu investieren. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00.

Alle Informationen zu den Corona-Hilfen der LfA finden sich hier.