Sonderhilfe der LfA für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen, Freiberufler und Kommunen
- FÖRDERKREDITE FÜR GEWERBLICHE UNTERNEHMEN UND FREIBERUFLICH TÄTIGE MIT SONDERKONDITIONEN
- SONDERFÖRDERUNG DER LFA IM INFRAKREDIT KOMMUNAL FÜR KOMMUNEN – ZINSSATZ BEI -1,05 PROZENT
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler sowie Kommunen in Bayern, die durch das Hochwasser im Juli 2021 geschädigt worden sind, ab sofort mit Förderkrediten mit besonders günstigen Konditionen und Erleichterungen.
„Die Bayerische Staatsregierung hat ein umfassendes Hilfsprogramm für die vom Hochwasser Betroffenen beschlossen. Die LfA Förderbank Bayern stellt jetzt eine schnelle und unkomplizierte Sonderförderung für hochwassergeschädigte Kommunen in Bayern bereit. Die Förderdarlehen der LfA ergänzen gezielt die weiteren Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats. Wir lassen die Unwettergeschädigten nicht allein“, erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA, ergänzt: „Wir unterstützen Investitionen zum Wiederaufbau hochwassergeschädigter Unternehmen und Kommunen mit besonders verbilligten Darlehenszinssätzen und erleichterten Fördervoraussetzungen. Damit können betroffene Betriebe und Kommunen ab sofort auf ein sehr günstiges, rasches und unbürokratisches Kreditangebot der LfA zugreifen.“
Die Sonderregelungen für hochwassergeschädigte Unternehmen und freiberuflich Tätige gelten für Startkredite und Investivkredite im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms. Die Startkredite und Investivkredite der Sonderhilfe „Unwetter Juli 2021“ werden über die Hausbanken an betroffene Unternehmen ausgereicht. Neben den Kosten von Ersatzinvestitionen, zum Beispiel für Maschinen und Einrichtung, ist im Rahmen der Sonderhilfen auch die Wiederbeschaffung des durch das Schadensereignis vernichteten Warenlagers förderfähig. Als weitere Erleichterung kann zudem die Anforderung entfallen, dass die Investition erst nach der Stellung eines Förderantrags erfolgen darf. Darüber hinaus stehen den Betrieben die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung, insbesondere für zusätzliche Betriebsmittel der Universalkredit mit optionaler Haftungsfreistellung der Hausbank von 80 Prozent.
Im Infrakredit Kommunal der LfA steht ab sofort zur Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur durch die Hochwasser im Juli 2021 eine Sonderförderung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem von der KfW und der LfA subventionierten Zinssatz von bis auf Weiteres -1,05 Prozent p. a. zur Verfügung. Anträge von Kommunen zur Sonderförderung können ab sofort bis zur Ausschöpfung des hierfür von der KfW zur Verfügung gestellten Volumens, längstens bis zum 30.06.2022, direkt bei der LfA gestellt werden. LfA und BayernLabo bieten dieses Sonderprogramm komplementär im Rahmen der Förderkreditprogramme „Infrakredit Kommunal“ und „Investkredit Kommunal Bayern“ für die jeweiligen Verwendungszwecke an.
Auskünfte zu den Sonderhilfen im Rahmen von Startkredit und Investivkredit erhalten geschädigte Unternehmen bei der LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00. Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakt mit der LfA Task Force für Krisenfälle aufzunehmen und sich dort über Wege aus einer finanziellen Schieflage beraten zu lassen (E-Mail: taskforce@lfa.de).
Für Anfragen zur neuen Sonderförderung im Infrakredit Kommunal steht das Team Infrastrukturfinanzierung zur Verfügung: Telefon 089 / 21 24 - 15 05.
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben.