Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können. Stehen für eine Finanzierung keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung, kann die LfA Haftungsfreistellungen HaftungPlus übernehmen. Alternativ bietet die LfA für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler Bürgschaften über bis zu 80 % der Darlehenssumme. Im gleichen Umfang bürgt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH für Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.

Haftungsfreistellungen „Haftung Plus“

  • Soweit ein Gründungs- und Wachstumskredit oder Regionalkredit bis 2 Mio. EUR bzw. ein Universalkredit bis 7,5 Mio. EUR bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für diese Darlehen eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.
     

Die Haftungs­freistellung beim Universalkredit wird in der Regel von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt.

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LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite - in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite - die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %. %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % bis 2 % des verbürgten Kreditbetrags.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.