Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicher­heiten Förderdarlehen nutzen können. Für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler bietet die LfA Bürgschaften über bis zu 80 % der Darlehenssumme. Im gleichen Umfang bürgt die Bürgschafts­bank Bayern GmbH für Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe. Fehlen für eine Finanzierung die nötigen Sicherheiten, kann die LfA Haftungsfreistellungen HaftungPlus übernehmen.

Haftungsfreistellungen „Haftung Plus“

  • Soweit ein Investivkredit bzw. Regionalkredit bis 2 Mio. EUR bzw. ein Universalkredit* bis 4 Mio EUR bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für diese Darlehen eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

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* Die Finanzierung der haftungsfreigestellten Universalkredite wird zum Teil durch die von COSME bereitgestellte Garantie und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht. Der Zweck des EFSI ist die Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen in der Europäischen Union und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu Finanzierungen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite - in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite - die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Haftungsfondsbeitrag beträgt 1 % des Kreditbetrages.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.

Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.
  • Eigenkapitalstärkung und Ausgleich fehlender Sicherheiten durch Kombination von Beteiligung und Bürgschaft.
  • Gesamtfinanzierung von 100.000 EUR bis 500.000 EUR; Anteil der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung
    25 %; 75 % der Gesamtfinanzierung erfolgt durch ein zu 80 % verbürgtes Förder- oder Hausbankdarlehen.
  • Das Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung wird von der LfA Förderbank Bayern (Bürgschaften für mittelständische Industrie und Dienstleistungsgewerbe) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Bayern (Bürgschaften für Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau) und der BayBG angeboten.