Wachstumsfinanzierung mit der LfA

Die LfA fördert Wachstumsinvestitionen nahezu aller mittelständischen Unternehmen, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind und ihren Sitz in Bayern haben.

    Die Voraussetzungen

    Der besonders zinsgünstige Gründungs- und Wachstumskredit steht gewerblichen Unternehmen sowie Freiberuflern, die die sog. KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen, für die Finanzierung von Investitionen, Waren und Betriebsmitteln zur Verfügung.

    Über den Universalkredit der LfA können Unternehmen, unabhängig davon, ob sie die KMU-Kriterien erfüllen, Investitionen, die Anschaffung von Warenlager sowie den allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanzieren.

    Die Ausnahmen

    Landwirtschaftliche Betriebe können nicht gefördert werden. Gemeinnützige Unternehmen bzw. Vereine sind nur hinsichtlich des Betreibens eines wirtschaftlichen Betriebsteils, für den sie körperschaftssteuerpflichtig sind, antragsberechtigt.

    Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.