Förderungsfähige Vorhaben
Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand, der im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben steht. Dazu gehören
Immobilienkosten wie
- Grunderwerb, Erschließungskosten
- Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau
Anschaffungskosten, etwa für
- Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
- Kaufpreis (bei Erwerb von Betrieben)
- Fahrzeuge
Sonstige Kosten und Gebühren, zum Beispiel
- Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
- Nebenkosten (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
Auslandsinvestitionen
Auch Auslandsengagements werden von der LfA gefördert. Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und die Investitionen wirken sich positiv auf den heimischen Standort aus.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Über den Universalkredit finanziert die LfA auch wesentliche Warenlageraufstockungen sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf.
Die Ausnahmen
Finanzierungskosten wie Disagio, Bankprovisionen, Bearbeitungsgebühren oder Zwischenkreditzinsen können nicht über die LfA Förderbank Bayern finanziert werden.