Förderfähige Vorhaben

Die LfA fördert den Finanzbedarf betrieblicher Wachstumsvorhaben äußerst umfassend. Förderfähig sind:

Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind, wie

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung
  • immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen, Firmenwert
  • Eigenleistungen

Anschaffung von Waren

    Betriebsmittel wie z. B.

    • Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
    • Fort- und Weiterbildungskosten
    • Mieten, Kautionen
    • Marketingskosten
    • Beratungskosten
    • Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    • Genehmigungskosten

    Auslandsinvestitionen

    Auch Auslandsengagements werden von der LfA gefördert. Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und die Investitionen wirken sich positiv auf den heimischen Standort aus.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Die Ausnahmen

    Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.