Förderfähige Vorhaben
Die LfA fördert den Finanzbedarf betrieblicher Wachstumsvorhaben äußerst umfassend. Förderfähig sind:
Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind, wie
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten und Baunebenkosten
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung
- immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen, Firmenwert
- Eigenleistungen
Anschaffung von Waren
Betriebsmittel wie z. B.
- Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Mieten, Kautionen
- Marketingskosten
- Beratungskosten
- Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Genehmigungskosten
Auslandsinvestitionen
Auch Auslandsengagements werden von der LfA gefördert. Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und die Investitionen wirken sich positiv auf den heimischen Standort aus.
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Die Ausnahmen
Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.