Zuschüsse
Um die Digitalisierung des Mittelstandes in Bayern weiter zu stärken, werden im Rahmen der Zuschussförderung Digitalbonus Unternehmen bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt.
Für besonders risikoreiche Entwicklungsvorhaben vergibt das Bayerische Wirtschaftsministerium Zuschüsse bis max. 25 % (inkl. KMU-Zuschlag max. 45 %) aus dem Bayerischen Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+).
Innovative Existenzgründer können schon für die Erarbeitung der technologischen Grundlagen ihres Unternehmenskonzepts (= sog. Konzeptphase) und bis zum Abschluss der "Entwicklungs - Phase 1" das Bayerische Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) mit Zuschüssen von bis zu 35 % bzw. 45 % nutzen.
Kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe in Bayern, die sich weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen z.B. für die Erstellung eines Prototypen leisten können, haben die Möglichkeit, Innovationsgutscheine zu beantragen. Mit dem Innovationsgutschein können aus der Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen geplant, entwickelt und umgesetzt werden.
Innovative Existenzgründer können schon für die Erarbeitung der technologischen Grundlagen ihres Unternehmenskonzepts (= sog. Konzeptphase) und bis zum Abschluss der "Entwicklungs - Phase 1" das Bayerische Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) mit Zuschüssen von bis zu 35 % bzw. 45 % nutzen.
Kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe in Bayern, die sich weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen z.B. für die Erstellung eines Prototypen leisten können, haben die Möglichkeit, Innovationsgutscheine zu beantragen. Mit dem Innovationsgutschein können aus der Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen geplant, entwickelt und umgesetzt werden.