Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicher­heiten Förderdarlehen nutzen können. Fehlen für eine Finanzierung die nötigen Sicher­heiten besteht die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme über bis zu 80% der Darlehenssumme.

LfA-Bürgschaften

  • Beim Innovationskredit 4.0 besteht für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme von bis zu 80 % durch die LfA.
  • Bis zum gleichen Umfang bürgt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitionskredite - in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite - z.B. zur Finanzierung gezielter Markteinführungsmaßnahmen sowie von Erstaufträgen, die bei mangelnden Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der LfA eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i.d.R. 1 % bzw. 2 % aus dem jeweiligen Bürgschaftsbetrag.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Garten- und Landschaftsbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Haftungsfondsbeitrag beträgt 1 % des Kreditbetrages.