Förderungsfähige Vorhaben

Mit dem Innovationskredit 4.0 möchte die LfA innovative Vorhaben ermöglichen, die Digitalisierung mittelständischer Unternehmen vorantreiben und innovativen Unternehmen die Finanzierung erleichtern.

Mit dem Innovationskredit 4.0 fördern wir:

  • Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle
  • innovative Unternehmen

Innovations- und Digitalisierungsvorhaben

Als innovative Vorhaben gelten:

  • die Entwicklung, Fertigung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
  • der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat
     

Die LfA fördert Digitalisierungsvorhaben bei:

  • Produktion und Verfahren
  • Produkten
  • Strategie und Organisation

 
Ein Geschäftsmodell gilt als innovativ, wenn es

  • im Vergleich zum bisherigen Geschäftsmodell eine Neuheit für das Unternehmen darstellt,
  • zu einer Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden führt und
  • die Entwicklung und / oder Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen beinhaltet.


Eine detaillierte Übersicht förderfähiger Vorhaben finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0

Innovative Unternehmen

Unternehmen gelten als innovativ, wenn sie eines von vier Kriterien erfüllen:

  • Schnelles Wachstum
  • Hohe F&E- / Innovationskosten
  • Innovationsförderung
  • Venture Capital


Detaillierte Angaben zu den Kriterien für innovative Unternehmen finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0