Wer wird gefördert?
Die LfA fördert Innovations- bzw. Digitalisierungsprojekte sowie innovative mittelständische Unternehmen einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Freiberufler, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Vorhaben bzw. Investitionen müssen in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
Innovationskredit 4.0 – Voraussetzungen
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen einschließlich neu gegründete Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, sofern diese die KMU-Kriterien der EU erfüllen.
Für Firmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, kann die LfA je nach Lage des Einzelfalls mit dem Universalkredit, einer Risikoentlastung bzw. kapitalmarktorientierten Finanzierungsinstrumenten interessante Alternativen bieten.
Die Darlehen werden insbesondere für vorhabensbezogene Investitionen und Betriebsmittel sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf innovativer Unternehmen gewährt.
Die Ausnahmen
Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sowie Vorhaben im Ausland können nicht gefördert werden.
Zusätzliche Förderangebote – Zuschussmittel und Beteiligungskapital
Innovative technologieorientierte Firmengründer können Zuschussmittel aus dem BayTOU – Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen – vom Bayerischen Wirtschaftsministerium erhalten und Beteiligungskapital bei der Bayern Kapital GmbH beantragen.
Am Markt etablierten Unternehmen stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium zur Mitfinanzierung von F&E-Projekten Zuschüsse aus dem BayTP+ – Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus – sowie aus weiteren Förderprogrammen zur Verfügung. Zur Verbreiterung der Eigenkapitalbasis sind Anträge auf Beteiligungskapital möglich.
Zuschüsse ermöglichen lediglich eine anteilige Finanzierung und werden nur gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung Ihres F&E-Projekts gesichert ist.
Weitere Informationen zu Technologiezuschüssen sowie zu Beteiligungskapital finden Sie hier:
» Technologiezuschüsse
» Beteiligungskapital