Der Weg zur Förderung
Der richtige Zeitpunkt:
Die Antragstellung muss bei der LfA vor Vorhabensbeginn erfolgen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Vertrags. Planungs- und Projektierungsaufträge gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugrunde liegt, können nicht gefördert werden. Auch die energetische Sanierung kommunaler Gebäude ist nicht förderfähig.
Antragstellung:
Anträge können vorab per Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck Nr. 112 sowie dem zusätzlichen Nachweis unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare.
Wir bitten Anträge gegen Jahresende bis spätestens 01.12. einzureichen. Nur dann können wir sicher stellen, dass die Anträge noch im laufenden Kalenderjahr genehmigt und/oder ausgezahlt werden können.
Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
LfA Förderbank Bayern
Team Infrastrukturfinanzierung
Königinstraße 17
80539 München