Infrakredit Breitband

    

 
WICHTIGE INFORMATION:

Der Infrakredit Breitband wird zum Jahresende 2024 eingestellt.

Für die Stellung von Anträgen sind die folgenden Regelungen maßgeblich:

  • Erstanträge für Breitbandvorhaben wurden noch bis zum 31.07.2024 entgegen genommen.
  • Konkrete Folgeanträge bzgl. Investitionskosten von Breitbandvorhaben, die im Haushaltsjahr 2024 verankert sind, mussten der LfA mit vollständigen Unterlagen, insbesondere dem Zuwendungsbescheid der jeweiligen Bewilligungsbehörde, bis zum 15.11.2024 vorliegen.
  • Erst- oder Folgeanträge, die die Haushaltsjahre 2025 ff. betreffen, können somit nicht mehr gestellt werden.