Infrakredit Energie
Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Infrakredit Energie bieten wir Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert. Damit steht Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
- bayerische kommunale Gebietskörperschaften
- bayerische rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie
- bayerische kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften, die jeweils wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben. Ausgenommen sind solche kommunalen Zweckverbände, an denen natürliche oder insolvenzfähige juristische Personen beteiligt sind.
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden folgende Investitionen in die kommunale Infrastruktur:
Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger
Die Investitionsmaßnahmen – außer bei Umstellung auf erneuerbare Energieträger – müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen. Bei Antragstellung ist die Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.B. externes Planungsbüro, Anlagenhersteller oder verwaltungsinterner Sachverständiger einer Kommune) als Nachweis zur Energieeffizienz einzureichen (LfA Vordruck Nr. 488).
Vorhaben, die eine Vergütung nach dem “Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)” erhalten, können nicht gefördert werden. Auch die Neuerrichtung oder energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie der Erwerb von Grundstücken sind nicht förderfähig.