Innovationsförderung auf einen Blick:
Die wichtigsten Eckdaten zum Innovationskredit 4.0

Über das LfA-Angebot hinaus bestehen Kombinationsmöglichkeiten unserer Programme mit nahezu allen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes.

Darlehenskonditionen Innovationskredit 4.0

Zinssatz

Zinsverbilligung durch den Einsatz staatlicher Haushaltsmittel aus dem Gewinn der LfA und die zinsgünstige Refinanzierung von der KfW

Haftungsfreigestellte Darlehen: Zusätzliche Zinsvorteile durch die InvestEU-Garantie

Tilgungszuschuss 1 % bei innovativen Unternehmen,
2 % bei innovativen Vorhaben
Laufzeit ab 3 Jahre bis 10 Jahre

Tilgungsfrei

1 oder 2 Jahre

Finanzierungs-
anteil

bis zu 100 %

Darlehens-
mindestbetrag

25.000 EUR

Darlehens-
höchstbetrag

7,5 Mio. EUR pro Vorhaben

Haftungsfreigestellte Darlehen: 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben

* in Kooperation mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

Kombinationsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich mit nahezu allen öffentlichen Finanzierungshilfen, soweit die maßgeblichen Beihilfeobergrenzen der EU nicht überschritten werden.

Tilgungszuschuss beim Innovationskredit 4.0

Durch die Gutschrift eines Tilgungszuschusses reduziert sich Ihr Kredit. Sie müssen also nicht die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses im Innovationskredit 4.0 beträgt bis zu 2 % des Zusagebetrages. Die Gutschrift erfolgt nach Prüfung der antrags- und programmgemäßen Verwendung.