Bayerischer Bankenfonds – BBF
Der BBF beteiligt sich an der Finanzierung von Kinoproduktionen und Verleihprojekten. Er ergänzt die Förderung des FFF und trägt damit zur Stärkung des Medienstandorts Bayern bei. Der BBF konzentriert sich mit seiner Finanzierung auf Projekte, die in ihrer Auswertung einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Voraussetzung ist hierbei eine Förderempfehlung des FFF. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der für das jeweilige Projekt empfohlenen FFF-Förderung betragen, höchstens jedoch 1 Mio. EUR (Produktion) oder 200.000 EUR (Verleih).
Die BBF-Mittel werden als bedingt rückzahlbare Darlehen ausgereicht. Die Tilgung des BBF-Darlehens erfolgt vor der Rückführung der FFF-Förderung und ist marktüblich zu verzinsen.
Nach der Tilgung des Darlehens erhält der BBF eine Erfolgsbeteiligung aus den dem Produzenten zustehenden Erlösen. Die Erfolgsbeteiligung erhöht sich im Verhältnis der Finanzierungsbeteiligung am Gesamtprojekt bis zum Ende der Rückführungspflicht (10 Jahre nach Erstaufführung des Films).
Die Richtlinien des Bayerischen BankenFonds finden Sie unter www.fff-bayern.de.
Der Bayerische BankenFonds (BBF) übernimmt für Produktionen der Studenten und Absolventen der HFF München und der MHMK in München (Abschluss- und Erstlingsfilme, sowie HFF/MHMK-Koproduktionen mit dem Bayerischen Rundfunk) Bürgschaften für die jeweilige Senderbeteiligung (Anzahlungsraten) des BR. Es können Anträge mit einer Senderbeteiligung bis zu max. 300.000,00 € eingereicht werden. Als Entgelt für die Übernahme der Bürgschaft werden 2 % des Bürgschaftsbetrages p.a. über die Laufzeit in Rechnung gestellt (Valutierung der 1. Rate bis zur Rückgabe der Bürgschaft durch den BR).
Anträge sowohl für die Bayerische Film- und Fernsehförderung als auch für den Bayerischen BankenFonds sind beim Film Fernseh-Fonds Bayern einzureichen. Weitere Informationen und die Richtlinien der Bayerischen Film- und Fernsehförderung erhalten Sie im Internet unter www.fff-bayern.de.