Bürgschaften

Unabhängig von der Inanspruchnahme eines LfA Kredits besteht auch die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme zu Ihren Gunsten.

Mit Bürgschaften ermöglicht die LfA ihren Kunden eine Kreditaufnahme auch dann, wenn diese gegenüber ihrer Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten nachweisen können.

Verbürgt werden hauptsächlich Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen für Film-, Filmtheater- oder filmtechnische Betriebe. Ihnen gewährt die LfA Bürgschaften über bis zu 80 % des Investitionsvolumens.

Nahezu alle mittelständischen Filmtheaterbetriebe in Bayern haben dieses oder andere Finanzierungs- und Förderangebote der LfA bereits in Anspruch genommen. Auch Spezialgebiete werden abgedeckt: So verlangen Sender bei Film- und Fernsehproduktionen für ausbezahlte Raten die Hinterlegung einer Bankbürgschaft. Bis zu 70 % des Risikos der bezogenen Bank kann dabei die LfA durch eine Rückbürgschaft übernehmen. Die Risikoentlastung für Zwischenfinanzierungen von Filmprojekten und Senderanzahlungen sowie Betriebsmittelkredite an Filmproduzenten gehören ebenfalls zum Repertoire der LfA.