Games
Seit Einführung der Bayerischen Computerspielförderung im Jahre 2009 ist die LfA mit der bankmäßigen Durchführung dieses Programms betraut.
Für die Produktion hochwertiger und gewaltfreier Computerspiele können beim FFF Bayern Anträge zur Förderung der Entwicklung von Konzepten, Prototypen und der Produktion von Spielen gestellt werden. Die LfA übernimmt dabei ein breites Aufgabenspektrum
- Prüfung der Kalkulation und Finanzierung
- Ausfertigung der Darlehens- und Zuschussverträge
- Prüfung der Durchfinanzierung der Projekte
- Auszahlung der Fördermittel
- Mittelverwendungskontrolle (Schlusskostenprüfung)
- Abrechnung und Anforderung der Erlöse
Die jeweiligen Förderanträge sind direkt an den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) zu richten. Weitere Informationen und die Richtlinien der Bayerischen Computerspielförderung erhalten Sie im Internet unter www.fff-bayern.de.