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Konsortialfinanzierungen

Die LfA engagiert sich auch konsortialiter als Risikopartner an der Finanzierung größerer Vorhaben mittelständischer Unternehmen und an wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben.

WELCHE FINANZIERUNGSANGEBOTE GIBT ES?

Die LfA beteiligt sich an der Finanzierung größerer Vorhaben, für die das klassische Förderspektrum nicht geeignet ist, mit Risikoübernahmen - direkt mit einem Darlehensanteil oder in Form einer haftungsmäßigen Unterbeteiligung.

Was wird finanziert?

  • Größere Investitionen oder sonstige größere Vorhaben mittelständischer Unternehmen mit einem Umsatz auf Gruppenebene zwischen 50 Mio. EUR und 500 Mio. EUR. Unternehmen über 500 Mio. EUR Umsatz können finanziert werden, wenn sie eine besondere regional-, struktur- oder arbeitsmarktpolitische Bedeutung für Bayern haben (z.B. familiengeführte Unternehmen oder Unternehmen mit besonderem Innovations-/ Transformations-/ Nachhaltigkeitsbezug).
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben öffentlicher, gewerblicher, kirchlicher sowie gemeinnütziger Träger zur Stärkung des Standorts Bayern (ausgenommen Kommunen, für die subventionierte Infrastrukturförderprodukte zur Verfügung stehen).

Wie sind die Rahmenbedingungen?

  • Die Teilnahme der LfA an einer Konsortialfinanzierung erfolgt ausschließlich auf Einladung eines Finanzierungspartners. Die LfA verfolgt als wettbewerbsneutraler Partner im Bankenverbund keine weitergehenden Geschäftsinteressen.
  • Ein positiver Bayerneffekt ist gegeben (z.B. Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze / Infrastruktur).
  • Das Unternehmen weist stabile wirtschaftliche Verhältnisse auf (nah am Investment Grade); Restrukturierungsfälle sind ausgeschlossen.
  • Die LfA beteiligt sich zu gleichen (marktüblichen) Bedingungen und Konditionen wie die übrigen Konsortialpartner. Sie übernimmt keine Konsortialführung. Der Finanzierungsanteil der LfA richtet sich i.d.R. nach der Anzahl der an der Finanzierung teilnehmenden Kreditinstitute; die LfA übernimmt in keinem Fall den größten Finanzierungsanteil.
  • Infrastrukturfinanzierungen: Rein wohnwirtschaftliche Maßnahmen und Schulfinanzierungen im öffentlich-rechtlichen Bereich können nicht begleitet werden, ausgenommen PPP-Modelle, Privatschulen oder gemeinnützige Vereine als Träger von Schulen sowie generell berufsbildende Schulen und Hochschulen.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Konsortialfinanzierung Corporates

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