Der Vorstand der LfA Förderbank Bayern
Der Vorstand führt die Geschäfte der Bank im Rahmen des LfA-Gesetzes und der Satzung.
Die Mitglieder des Vorstands und ihre Zuständigkeitsbereiche:

Zuständigkeiten:
Stabsstelle Vorstandsbüro / Unternehmenskommunikation, Strategie und Kulturförderung
Förderkredite
Individualkredite
Spezialkredite
Finanzmärkte und Nachhaltigkeit
Personal und Services
Informationstechnologie
Stabsstelle Interne Revision
Aktiv-Passiv-Ausschuss
Kredit-Ausschuss
MaRisk-Ausschuss
Projekt-Ausschuss

Zuständigkeiten:
Produktgestaltung
Organisation und Verwaltung
Betriebswirtschaft / Rechnungswesen
Recht
Stabsstelle Risiko-Controlling
Stabsstelle Compliance
Stabsstelle Beratung / Repräsentanz für Nordbayern / Förderstützpunkt Hof
Informationssicherheitsbeauftragter
Aktiv-Passiv-Ausschuss
Kredit-Ausschuss
MaRisk-Ausschuss
Projekt-Ausschuss