Spezialbank an der Schnittstelle von Staat und Wirtschaft
Der wirtschaftliche Wiederaufbau Bayerns nach dem Krieg und der Weg vom Agrar- zum Hightech-Land sind untrennbar mit der LfA verknüpft. Seit 1951 setzt sich die Förderbank für eine erfolgreiche Strukturpolitik in Bayern ein. Ihre Rolle als Spezialkreditinstitut an der Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft bedingt die besondere Organisationsstruktur und Aufsichtsregelung.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen als Rechtsaufsichtsbehörde und der Verwaltungsrat fungieren als Kontrollgremien über die Geschäftstätigkeit der Bank, wobei ersteres als Beteiligungsministerium auch die Gesellschafterrechte für den Freistaat Bayern wahrnimmt. Der Verwaltungsrat kontrolliert das operative Geschäft und überwacht die Einhaltung der Aufgabenstellung der LfA, berät den Vorstand, kann ihm Empfehlungen erteilen und Auskünfte verlangen.
Eine Gesetzesnovelle vom 26.09.2000 stärkt beide Kontrollgremien der LfA und verbessert die Überwachungsmechanismen, indem die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Finanzministerium klarer gegeneinander abgegrenzt werden. Die dualistische Aufsichtsregelung von Staatsministerium der Finanzen und Verwaltungsrat bleibt erhalten.