Die LfA: Zahlen und Fakten auf einen Blick

  • Die LfA wurde 1951 gegründet, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau Bayerns nach dem Krieg zu finanzieren.
  • Die LfA ist die Förderbank des Freistaates Bayern in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
  • Die Haftung liegt kraft Gesetz zu 100 Prozent beim Freistaat Bayern.
  • Das gezeichnete Kapital beträgt 368 Millionen Euro, das Kernkapital über 1,85 Milliarden Euro.
  • Organe der LfA sind der Vorstand und der Verwaltungsrat, der dem aktienrechtlichen Aufsichtsrat entspricht.
  • Als Bank unterliegt die LfA der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sowie den Vorschriften des Kreditwesen-Gesetzes (KWG).
  • Seit ihrer Gründung hat die Bank mehr als 448.500 Darlehen mit einer Kreditsumme von über 84,0 Milliarden Euro zugesagt.
  • Die Bank reicht die Kredite nach dem Hausbankprinzip aus. Sie ist im Verhältnis zu den Geschäftsbanken neutral und tritt nicht in Wettbewerb zu ihnen.
  • Das Hausbankprinzip ermöglicht der LfA einen vergleichsweise kleinen Apparat von rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und somit ein kostengünstiges Arbeiten.