Die LfA wurde 1951 gegründet, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau Bayerns nach dem Krieg zu finanzieren.
Die LfA ist die Förderbank des Freistaates Bayern in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
Die Haftung liegt kraft Gesetz zu 100 Prozent beim Freistaat Bayern.
Das gezeichnete Kapital beträgt 368 Millionen Euro, das Kernkapital über 1,85 Milliarden Euro.
Organe der LfA sind der Vorstand und der Verwaltungsrat, der dem aktienrechtlichen Aufsichtsrat entspricht.
Als Bank unterliegt die LfA der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sowie den Vorschriften des Kreditwesen-Gesetzes (KWG).
Seit ihrer Gründung hat die Bank mehr als 448.500 Darlehen mit einer Kreditsumme von über 84,0 Milliarden Euro zugesagt.
Die Bank reicht die Kredite nach dem Hausbankprinzip aus. Sie ist im Verhältnis zu den Geschäftsbanken neutral und tritt nicht in Wettbewerb zu ihnen.
Das Hausbankprinzip ermöglicht der LfA einen vergleichsweise kleinen Apparat von rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und somit ein kostengünstiges Arbeiten.