Der Weg zur Förderung
Der richtige Zeitpunkt:
Die Antragstellung kann im laufenden Haushaltsjahr für Vorhaben gemäß genehmigtem aktuellen Vermögenshaushalt (incl. Haushaltsreste des Vorjahres) unabhängig vom Vorhabensbeginn erfolgen. Vorhaben können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie noch nicht langfristig durchfinanziert sind.
Antragstellung:
Anträge können vorab per Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck Nr. 116.
Wir bitten Anträge gegen Jahresende bis spätestens 01.12. einzureichen. Nur dann können wir sicher stellen, dass die Anträge noch im laufenden Kalenderjahr genehmigt und/oder ausgezahlt werden können.
Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
LfA Förderbank Bayern
Team Infrastrukturfinanzierung
Königinstraße 17
80539 München