2. Beispiel: Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln

Die Ausgangssituation:

Ihr Unternehmen besteht seit 2 Jahren und hat sich gut entwickelt. Zur Stärkung Ihres Unternehmens innerhalb der 5-jährigen Existenzgründungsphase sind weitere Investitionen in Form von Einrichtungsgegenständen in Höhe von 200 TEUR, Waren in Höhe von 100 TEUR und Betriebsmitteln in Höhe von 100 TEUR erforderlich.

KapitalbedarfTEUR
Maschinen / Einrichtungen 200
Waren 100
Betriebsmittel 100
Gesamtkapitalbedarf 400

Finanzierungsbedarf als Beispiel

Die Lösung:

Mit einem Gründungs- und Wachstumskredit* über 400 TEUR und einer Laufzeit von 5 Jahren lassen sich die Pläne mit einem Darlehen zu 100 Prozent finanzieren. Falls für die Finanzierung der Maschinen bzw. Einrichtungsgegenstände eine Laufzeit von über 5 Jahren gewünscht wird, ist auch eine vollständige Finanzierung mit zwei Darlehen zu unterschiedlichen Laufzeiten möglich.

FinanzierungsmittelAnteilTEUR
Gründungs- und Wachstumskredit* 100 % 400
Gesamtfinanzierung 100 % 400 

Wirkung der Haftungs­freistellung „HaftungPlus“ in diesem Beispiel:

Bei nicht ausreichend vorhandenen Sicherheiten kann die LfA einen Teil des Ausfallrisikos in Form einer Haftungsfreistellung übernehmen. Bei vorhandenen Sicherheiten von beispielsweise 75.000 EUR (durch Übereignung der Einrichtungsgegenstände und der Waren) bedeutet dies ein Verlustrisiko für die Hausbank von

  • 325.000 EUR mit dem Gründungs- und Wachstumskredit aber nur
  • 130.000 EUR mit dem Gründungs- und Wachstumskredit HaftungPlus

Mit einer Haftungsfreistellung verringert sich das Risiko für die Hausbank also deutlich. Die Chancen für einen Förderkredit stehen also gut.

* Der Gründungs- und Wachstumskredit wird zinsgünstig von der KfW Bankengruppe und der LfA Förderbank Bayern refinanziert; Gründungsvorhaben werden überdies aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt.