Gründungsfinanzierung über die LfA

Die LfA fördert die Gründung von gewerblichen und freiberuflichen Existenzen einschließlich Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen.

Die Voraussetzungen

Die Darlehen werden für Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, von tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung von Waren und Betriebsmitteln im Rahmen von Existenzgründungen gewährt.

Im Gründungs- und Wachstumskredit finanziert die LfA Investitionen, Warenlager und Betriebsmittel innerhalb einer 5-jährigen Existenzgründungsphase ebenfalls zu Gründungskonditionen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt möglicherweise eine Förderung zu Wachstumskonditionen in Frage.

Die Ausnahmen

Landwirtschaftliche Betriebe können nicht gefördert werden. Gemeinnützige Unternehmen bzw. Vereine sind nur hinsichtlich des Betreibens eines wirtschaftlichen Betriebsteils, für den sie körperschaftssteuerpflichtig sind, antragsberechtigt.

Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.

Das Förderziel

Wir erleichtern es Existenzgründern sich eine dauerhafte und ausreichende Lebensgrundlage zu schaffen. Daher fördern wir auch Nebenerwerbsexistenzen.