Förderungsfähige Vorhaben
Für Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (mit wesentlicher Kapitalbeteiligung (mindestens 10 %) und Übernahme der Geschäftsführung) gilt:
Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand. Dazu gehören
Immobilienkosten wie
- Grunderwerb, Erschließungskosten
- Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau
Anschaffungskosten, etwa für
- Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
- das erste Warenlager und wesentliche Warenlageraufstockungen
- Fahrzeuge
- Kaufpreis an Eltern oder Schwiegereltern
Sonstige Kosten und Gebühren, zum Beispiel
- Firmenwert, Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktiviert)
- Nebenkosten (Notar, Architekt)
Über den Universalkredit finanziert die LfA auch den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, wie z. B. Löhne, Gehälter, Werbung.
Die Ausnahmen
Finanzierungskosten wie Disagio, Bankprovisionen, Bearbeitungsgebühren oder Zwischenkreditzinsen können nicht über die LfA Förderbank Bayern finanziert werden.