Förderfähige Vorhaben
Für Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen gilt:
Die LfA fördert den Finanzbedarf unternehmerischer Tätigkeit äußerst umfassend. Förderfähig sind
Investitionen, die im Anlagevermögen förderfähig sind, wie
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten und Baunebenkosten
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung
- Immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen, Firmenwert
- Eigenleistungen
Anschaffung von Waren
Betriebsmittel wie z. B.
- Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Mieten, Kautionen
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Genehmigungskosten
Die Ausnahmen
Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.