Förderfähige Vorhaben

Für Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen gilt:

Die LfA fördert den Finanzbedarf unternehmerischer Tätigkeit äußerst umfassend. Förderfähig sind

Investitionen, die im Anlagevermögen förderfähig sind, wie

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Nebenkosten der Anschaffung bzw. Herstellung
  • Immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Lizenzen, Software, Konzessionen, Firmenwert
  • Eigenleistungen

Anschaffung von Waren

    Betriebsmittel wie z. B.

    • Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)
    • Fort- und Weiterbildungskosten
    • Mieten, Kautionen
    • Marketingkosten
    • Beratungskosten
    • Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    • Genehmigungskosten

    Die Ausnahmen

    Finanzierungen, die gegen die Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften verstoßen, können nicht finanziert werden.