Risikoentlastung
Prinzipiell leiten die Hausbanken die Förderkredite in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Voraussetzung hierfür ist, dass zur Absicherung der Kredite ausreichend bankübliche Sicherheiten gestellt werden. Soweit es an Sicherheiten mangelt, greift das Förderinstrument der Risikoentlastung. Die LfA nimmt dabei der Hausbank einen Teil des Kreditrisikos ab. Die Entlastungen erfolgen in Form von z. B. Haftungsfreistellungen, Bürgschaften oder Garantien.