Sicherheiten
Um partielle Verluste aus Geschäftsverbindungen - z. B. Ausfallrisiken im Rahmen von Kreditvergaben - zu mindern, verlangen Banken für ihre Ansprüche regelmäßig bankübliche Sicherheiten. Zu unterscheiden sind Personensicherheiten (z. B. Bürgschaft, Garantie) und Sachsicherheiten (z. B. Grundschuld, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungsabtretung). Die Form der Besicherung ist seitens der LfA Förderbank Bayern nicht vorgeschrieben; Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen Kreditnehmer und der Hausbank vereinbart.