Bürgschaft
Für die Gewährung eines Kredites verlangt jedes Kreditinstitut bankübliche Sicherheiten. Ist ein Kreditnehmer nicht in der Lage, ausreichende Sicherheiten zu stellen, können Bürgschaften weiterhelfen. Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern dürfen den Betrag von 5 Mio. EUR und die Haftung des Bürgen 80 % des Kreditbetrages nicht übersteigen. Siehe dazu auch das Merkblatt „Bürgschaften der LfA – Bewilligungsgrundsätze“.