Haftungsfreistellung
Bei einer Haftungsfreistellung wird die Hausbank des Darlehensnehmers in Höhe des im jeweiligen Förderprogramm haftungsfreigestellten Darlehensanteils von ihrem Risiko freigestellt. Durch das gesunkene Risiko der Hausbank steigt deren Bereitschaft, Förderkredite an Antragssteller weiterzuleiten, die zwar keine ausreichende Sicherheiten wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Somit hilft das Instrument der Haftungsfreistellung dabei, auch Antragssteller zu fördern, die sonst nicht von einem Förderkredit profitiert hätten. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen. Die LfA Förderbank Bayern kann in fast allen Darlehensprodukten Haftungsfreistellungen übernehmen. Siehe auch Merkblatt Haftungsfreistellung "HaftungPlus".