Hausbankprinzip
Öffentlich rechtliche Finanzierungshilfen werden in der Regel über die Hausbank des Antragstellers beantragt und ausgereicht. Die Hausbank stellt im Regelfall die Durchfinanzierung des Vorhabens sicher und prüft grundsätzlich nach Vorhabensabschluss den zu erstellenden Verwendungsnachweis. Als Hausbank kommt grundsätzlich jede Bank oder Sparkasse in Betracht.