Die LfA hilft Unternehmen, die nachhaltig mit Energie umgehen und der Umwelt helfen

Eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern in Anspruch nehmen. Der Investitionsort muss in Bayern liegen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten im Energiebereich für Privatpersonen gibt es in der Förderdatenbank des Bundes.

Die Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass sie die Kriterien für kleinere und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU-Kriterien) der Europäischen Union erfüllen:

  • weniger als 250 Arbeitskräfte
  • Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR

Für Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, steht alternativ der Universalkredit zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung von regenerativen Energien sind im Energiekredit Regenerativ analog zum Universalkredit gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige förderfähig, soweit der Jahresumsatz dieser Unternehmen bzw. Freiberufler 500 Mio. EUR nicht übersteigt.