Die LfA hilft Unternehmen, die nachhaltig mit Energie umgehen und der Umwelt helfen
Eine Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur CO2-Einsparung können gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern in Anspruch nehmen. Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
Informationen zu Fördermöglichkeiten im Energiebereich für Privatpersonen gibt es in der Förderdatenbank des Bundes.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass sie die Kriterien für kleinere und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU-Kriterien) der Europäischen Union erfüllen:
- weniger als 250 Arbeitskräfte
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR
Für Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, steht alternativ der Universalkredit zur Verfügung. Im Rahmen der Förderung von regenerativen Energien und Wärmenetzen sind im Energiekredit Regenerativ und im Energiekredit Wärme analog zum Universalkredit neben kleinen und mittleren Unternehmen auch alle weiteren gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie im Weiteren u.a. auch Bürgerenergiegenossenschaften und öffentliche Unternehmen förderfähig, sofern ihr Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigt.