Förderfähige Vorhaben

Mit speziellen Energieförderangeboten fördert die LfA Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung regenerativer Energien insbesondere von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen und freiberuflich Tätigen in unterschiedlichen Bereichen. Für jegliche Maßnahmen im Bereich Energie und Umwelt stehen auch die anderen Förderangebote der LfA zur Verfügung.

Energieeffiziente Errichtung oder Sanierung von Gewerbegebäuden

Sparen Sie dauerhaft Energie durch Sanierung Ihrer gewerblichen Gebäude oder investieren Sie in einen Neubau. Die LfA unterstützt Sie bei der Errichtung energieeffizienter Firmengebäude sowie bei der energetischen Sanierung gewerblich genutzter Gebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes. Darüber hinaus fördern wir Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bzw. der Gebäudetechnik zur Verbesserung der Energieeffizienz z.B. durch Dämmung von Wänden, der Erneuerung von Fenstern oder der Verbesserung des Wärmeschutzes sowie mit den Maßnahmen in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -prozessen

Um langfristig Energie zu sparen, muss zunächst investiert werden. Deshalb fördert die LfA Neuinvestitionen und Modernisierungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse wie , z. B.:

  • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

Regenerative Energien

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsvorhaben) zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von regenerativen Energien, Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden. Finanziert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende.

WEITERE UMWELTSCHUTZMAßNAHMEN

Mit den sonstigen, breit ausgerichteten Förderangeboten der LfA können zudem sämtliche weitere Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Investitionen in Abwasserreinigung, Luftreinigung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Abfallwirtschaft / Kreislaufwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz / Anpassung an den Klimawandel oder in die Einrichtung umweltfreundlicher Verfahren) finanziert werden.