Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicher­heiten Förderdarlehen nutzen können. Fehlen für eine Finanzierung die nötigen Sicherheiten, ist eine teilweise Haftungs­freistellung HaftungPlus möglich. Für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler bietet die LfA Bürgschaften über bis zu 80% der Darlehenssumme. Bis zum gleichen Umfang bürgt die Bürgschafts­bank Bayern GmbH für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.

Haftungsfreistellung „HaftungPlus“

  • Soweit ein Darlehen nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA die Hausbank teilweise von der Haftung freistellen. Bei den Energiekrediten sowie dem Ökokredit übernimmt die LfA für einen Darlehensbetrag bis 2 Mio. EUR 50 % des Ausfallrisikos.
  • Für die mit den Energiekrediten sowie dem Ökokredit kombinierbaren Kredite - Gründungs- und Wachstumskredit sowie, Universalkredit - kann ebenfalls eine Haftungsfreistellung HaftungPlus beantragt werden.
  • Die Höhe der Haftungsfreistellung beträgt bei Gründungs- und Wachstumskrediten 60 %.
  • Für den Universalkredit ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH stellen können. In der Regel sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe oder Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite – in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite – die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80% der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt bei Bürgschaften für Investitionskredite 1 % und bei Bürgschaften für Betriebsmittelkredite ab 2 % des jeweiligen Bürgschaftsbetrags. Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungsgebühr i. H. v. 0,5 % des Bürgschaftsbetrags (mind. 250 EUR; höchstens 25.000 EUR).
  • Im Energiekredit Regenerativ (nur ER6) und im Universalkredit (nur UK5) sind LfA-Bürgschaften nur in einzelnen Programmvarianten möglich.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen unzureichender Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt - je nach Konstellation und Risiko - mindestens 1 % und max. 2 % des verbürgten Kreditbetrages. Zudem wird ein einmaliger Haftungsfondsbeitrag i. H. v. 1 % des Kreditbetrages erhoben.
  • Im Energiekredit Regenerativ (nur ER6) und im Universalkredit (nur UK5) sind Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern nur in einzelnen Programmvarianten möglich.