Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Haftungsfreistellungen "HAFTUNGPLUS"

  • Fehlen für eine Finanzierung mit dem Universalkredit die nötigen Sicherheiten, kann die LfA eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank übernehmen.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.
     

Die Haftungs­freistellung beim Universalkredit wird in der Regel von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt.

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LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
  • Verbürgt werden können in besonderen Fällen Betriebsmittelkredite sowie Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen. Voraussetzung für letzteres ist ein tragfähiges Konsolidierungskonzept. Darin zeigen Sie auf, wie eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erreicht werden kann.
  • Nicht förderfähig ist die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 50 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt grundsätzlich 2 % bzw. 3 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.