Wirkungsvolle Förderinstrumente
Sind die Ursachen bekannt und wurde bereits ein Konzept zur Bewältigung der Krise erarbeitet, kann die LfA zum Beispiel mit Hilfe des Akutkredits zur Korrektur der finanziellen Schieflage beitragen. Damit können die überhöhten kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital zinsgünstig umgeschuldet werden. Auch Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (z.B. Umstellung der Produktion) notwendig sind, sind förderfähig. Auf dieser Basis können Sie sich in der schwierigen Zeit der Umstrukturierung auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.
Der Akutkredit der LfA
Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden.
- Höchstbetrag in der Regel 2 Mio. EUR
- Laufzeit wahlweise vier, acht oder zwölf Jahre
- ein bzw. zwei tilgungsfreie Jahre
Mangelt es an banküblichen Sicherheiten, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine LfA-Bürgschaft beantragen, die bis zu 50 % des Darlehensbetrages absichert. Bereits bestehende Hausbankrisiken können jedoch nicht nachträglich verbürgt werden.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.