Die Zahlen fördern es zutage: Der Bayerntourismus eilt von Rekord zu Rekord. Dennoch bin ich überzeugt, dass er noch weiteres Potenzial hat. Dieses zu heben, ist und bleibt unser Ziel. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, damit es auch zukünftig gut weitergeht. Denn: Das Gastgewerbe ist in Bayern mit rund 40.000 Betrieben und 10.000 Auszubildenden ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und hat mit 400.000 Beschäftigten eine vergleichbare Größenordnung wie die Automobilindustrie.
Mit unserer Tourismusoffensive fördern wir gerade im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen wichtige Zukunftsinfrastrukturen wie etwa Online-Buchungssysteme. Aber auch unser Modellprojekt „Digitales Dorf Bayern“ mit den 2018 neu hinzugekommenen Projekten „Digitales Alpendorf“ und „Digitale Hörnerdörfer Allgäu“ ist eine wichtige Weichenstellung. Ebenso setzen wir auf die wachsende Bedeutung des Gesundheitstourismus. Unser Gaststätten-Modernisierungsprogramm steht in den Startlöchern und wird die bestehenden Kapazitäten im Gastronomiebereich erhalten, ausbauen und zukunftsfähig machen.
Neben der bei Einheimischen wie Touristen geschätzten Gastfreundschaft und dem persönlichen Engagement unserer zahlreichen Tourismusunternehmer braucht ein erfolgreicher Tourismusstandort bedarfsgerechte Investitionen, um auch künftig ein attraktives und modernes touristisches Angebot zu gewährleisten. Hier kommt die LfA mit ihrem umfangreichen und attraktiven Förder- und Finanzierungsangebot als verlässlicher Partner unserer mittelständischen Unternehmen ins Spiel. Insofern ist auch das Etikett „Tourismusbank“ durchaus gerechtfertigt.
Was es aber auch braucht, sind flexiblere Arbeitszeiten im Hotel- und Gastronomiebereich. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden gerne länger arbeiten oder sich neben ihrem Hauptjob anschließend als Bedienung etwas dazuverdienen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet den Menschen aber, länger als acht, im Ausnahmefall zehn Stunden zu arbeiten. So besteht die Gefahr, dass wir der Wachstumsbranche Tourismus nicht die Rahmenbedingungen bieten, die sie verdient hätte. Daher muss der Bund die Möglichkeiten der EU-Arbeitszeitrichtlinie nutzen und die Flexibilität für die Arbeitnehmer schaffen – wenn diese selbst mehr arbeiten wollen.