Teilzeit

Teilzeitarbeit ist in der LfA schon lange eine anerkannte Arbeitsform. Über 25 % der Mitarbeiter der LfA haben Teilzeitarbeitsverträge. Bei der Gestaltung der Lage und des Umfangs der vereinbarten Arbeitszeit richten wir uns möglichst nach den Wünschen der Mitarbeiter. Auch im Kreis der Führungskräfte unseres Unternehmens gibt es Mitarbeiter, die Teilzeit arbeiten. Die Teilzeitkräfte nutzen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten eine angepasste Präsenzzeitregelung. Die Präsenzzeit soll aber drei Stunden nicht unterschreiten. Bei der Vereinbarung von Besprechungsterminen wird auf die Bedürfnisse von teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern besondere Rücksicht genommen. In den Teams werden die Arbeitszeiten so geregelt, dass an mindestens einem Arbeitstag alle Kollegen eines Teams anwesend sind.
 
Mit einigen Teilzeitkräften haben wir spezielle Arbeitszeiten vereinbart. Diese Mitarbeiter verlagern ihre Arbeitszeiten überwiegend auf die Schulzeiten, in denen die Kinder betreut sind, und können so die oft schwierige Betreuung der Kinder während der Ferienzeiten absichern.
 
Bei der Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen im Unternehmen beachten wir soweit möglich die besonderen Belange der Teilzeitkräfte. So bieten wir häufiger Seminare an, die jeweils nur vormittags stattfinden. Wenn Teilzeitkräfte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus an Seminaren teilnehmen, werden diese Mehrzeiten als Arbeitszeit berücksichtigt.
 
Zeiten, in denen Mitarbeiter Teilzeitarbeit leisten, werden voll anerkannt, so dass dadurch keine Nachteile bei den Aufstiegsmöglichkeiten entstehen.
 
Wir haben mit der Teilzeitarbeit in unserem Unternehmen sehr gute Erfahrungen gemacht und halten dies für eine besonders gute Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Deshalb werden wir auch weiterhin den Wünschen der Mitarbeiter nach dauerhafter oder vorübergehender Teilzeitvereinbarung offen gegenüberstehen.