Infrakredit Breitband
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Wer wird gefördert?
- Gemeinden
- Zusammenschlüsse von Gemeinden
- Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Aufwendungen der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (förderfähige Aufwendungen) bei Investitionen von privaten oder kommunalen Netzbetreibern in bayerische Breitbandinfrastrukturen sowie Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells.
Voraussetzung für die Zusage des Förderkredits ist u.a. ein positiver Bescheid der zuständigen Bezirksregierung für eine Zuschussförderung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie bzw. der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0. Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen kann der Förderkredit bereits mit dem Erlass des Zuwendungsbescheids an die Gemeinde zugesagt und bei Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen darauffolgend abgerufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internetangebot des Bayerischen Breitbandzentrums unter www.schnelles-internet-in-bayern.de.