Transformationsfonds Bayern

Der mit Haushaltsmitteln geförderte Transformationsfonds erweitert das Beteiligungsangebot der LfA. Mit den Mitteln des Fonds investiert die LfA als Co-Investor in mittelständische Unternehmen in Bayern, die sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden.

Hintergrund des Fonds

  • Gemeinsame Initiative des Freistaats Bayern und der LfA Förderbank Bayern-Gruppe.
  • Teil der im Rahmen des 2. Zukunftsforums Automobil beschlossenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung, Vertretern der bayerischen Fahrzeughersteller sowie einiger großer Zulieferer, der IG Metall, der Verbände der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie bayme vbm sowie der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. 
  • Zweck des Fonds ist die Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Bayern, welche sich vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Klima- und Mobilitätswandel in einer Phase der Transformation befinden. Auch kann sich der Fonds an anderen Investmentfonds beteiligen, die in mittelständische Unternehmen in der Transformationsphase investieren und/oder die Transformation der bayerischen Wirtschaft unterstützen. 
  • Der Fonds soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen beitragen und agiert hierbei als Beteiligungsgeber.

Voraussetzungen einer Beteiligung

  • Unabhängige private Finanzinvestoren (Beteiligungsgesellschaften, Corporate Venture Gesellschaften, Family Offices, Stiftungen, etc.) stehen als Lead-Investoren mit Mitteln in zumindest gleicher Höhe zur Verfügung. 
  • Der Beteiligungsantrag beim Transformationsfonds Bayern kann gestellt werden, sobald der unabhängige private Lead-Investor das Unternehmenskonzept und das Transformationsvorhaben geprüft hat und zur Übernahme einer Beteiligung bereit ist. Der Beteiligungsantrag wird vor dem Abschluss der Beteiligungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem privaten Investor gestellt. 
  • Der Fonds beteiligt sich zu gleichen Bedingungen (pari passu) wie die unabhängigen privaten Beteiligungsgeber. 
  • Die Beteiligungsmittel dürfen nur zur Finanzierung des Transformationsvorhabens verwendet werden. Durch die Mittel aus der Fondsbeteiligung erfolgt keine Ablösung von Altverbindlichkeiten. 
  • Grundsätzlich ohne Brancheneinschränkung.

Ausschlusskriterien einer Beteiligung

Ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten*
  • Unternehmen die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden (Lösung ggf. über Holding-Struktur möglich).
  • Investitionstätigkeiten in den Sektoren: Rüstungsgüter jeder Art, Tabakindustrie und -handel, Verwaltungs- und sonstige Bürogebäude für nichtgewerbliche Nutzung, Müllverbrennung und Behandlung von toxischen Abfällen, Glücksspiele. • Bereits börsennotierte Unternehmen. 
  • Unternehmen in der Seed-Phase bzw. einer Erstrundenfinanzierung, die typischerweise durch die bereits vorhandenen, von Bayern Kapital gemanagten Fonds finanziert werden können.

* gem. Amtsblatt der EU Nr. C 249/1 vom 31.07.2014 ein Unternehmen, auf das mind. einer der folgenden Umstände zutrifft (vereinfachte Darstellung):

  • mind. die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals bzw. der Eigenmittel ist durch aufgelaufene Verluste verloren gegangen
  • Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens
  • Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten, die noch nicht zurückgezahlt wurde

Eckdaten des Fonds

Fondsvolumen 200 Mio. Euro
Fondslaufzeit 17 Jahre mit Verlängerungsoption
Investitionsphase 7 Jahre mit Verlängerungsoption (Follow-On-Investments sind auch danach möglich)

Beteiligungshöhe

2,5 Mio. Euro bis max. 10 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Fondsinvestment

Beteiligungslaufzeit

 i.d.R. 4 bis max. 12 Jahre;  grundsätzlich orientiert an der Beteiligungsdauer des/der privaten Investor/en bzw. an der Laufzeit der Investmentfonds

Beteiligungsart

in offener Form und/oder mit Mezzaninekapital (typisch stille Beteiligung, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen)

Ihr Ansprechpartner