Konsolidierungskonzept
Voraussetzung für die Gewährung eines Akutkredits der LfA Förderbank Bayern ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts. Dieses Konzept muss die Ursachen für den Konsolidierungsbedarf, den Konsolidierungsbeitrag der Hausbank, den Konsolidierungsbeitrag des Unternehmers sowie eine realistische Umsatz- und Ertragsplanung unter Berücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen für das laufende und das folgende Geschäftsjahr enthalten.