Existenzgründung
Die LfA Förderbank Bayern fördert tragfähige gewerbliche oder freiberufliche Vollexistenzen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen, Betriebsübernahmen und tätigen Beteiligungen. Auch Vorhaben innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme einer Geschäftstätigkeit können zu den Vorzugskonditionen für Existenzgründer gefördert werden. Um nach einer abgeschlossenen Selbständigkeit ein weiteres Mal als Existenzgründer zu gelten, muss zwischen der Aufgabe der Existenz und der neuen Existenzgründung mindestens 1 Jahr liegen.