Tätige Beteiligung

Eine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement an einem fremden Unternehmen. Ein Antragsteller, der Förderprogramme der LfA für eine tätige Beteiligung in Anspruch nehmen möchte, muss eine Kapitalbeteiligung von 10 % bzw. 15 % übernehmen und sich an der Geschäftsführung beteiligen