Individualberatung

Die LfA Förderbank Bayern berät den bayerischen Mittelstand bei komplexen Finanzierungsfällen und in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Rahmen des staatlichen Förderauftrags erhalten Unternehmen eine kostenfreie und neutrale Unterstützung in Form einer individuellen Beratung.

WAS IST DAS ZIEL EINER INDIVIDUALBERATUNG?

Das Unternehmen erhält eine eingehende Finanzierungsberatung aus der Perspektive einer Förderbank und unter Berücksichtigung des Förderangebots der LfA und ihrer Netzwerkpartner. Mit diesen Informationen kann das Unternehmen eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen entscheiden und die nächsten Schritte umsetzen.

WELCHE INHALTE BIETET DIE INDIVIDUALBERATUNG?

Die Beratung basiert auf dem staatlichen Grundauftrag, über öffentliche Finanzierungshilfen zu informieren. In diesem Rahmen wird gemeinsam mit dem Unternehmen die finanzielle Situation analysiert. Dabei wird die Perspektive einer Förderbank auf die Finanzierungssituation erläutert und auf mögliche Lösungswege hingewiesen, die den Zugang zur Förderung erleichtern.

Die Förderexperten setzen ihre Erfahrung bei Gesprächen mit der Hausbank ein und unterstützen bei der Beantragung von Förderkrediten und Risikoentlastungen, wie z.B. Bürgschaften. Dafür sind vorab eingereichte Unterlagen hilfreich, insbesondere Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.

WANN IST EINE INDIVIDUALBERATUNG SINNVOLL?

Zu empfehlen ist die Kontaktaufnahme insbesondere bei umfangreichen Investitionsvorhaben oder wenn im Unternehmen erkennbare Zeichen einer wirtschaftlichen Verschlechterung auftreten, z.B. Umsatz- und Ertragsrückgang, angespannte Liquidität oder Schwierigkeiten bei der Liquiditäts- und Kapitalbeschaffung.

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN UND GRUNDLAGEN EINER INDIVIDUALBERATUNG?

  • Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens befindet sich in Bayern.
  • Das Unternehmen hat eine Hausbank.
  • Die Ausschlussliste der LfA wird eingehalten.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen und Angehörige Freier Berufe, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder insolvenzantragspflichtig sind.
  • Die Tätigkeit der Individualberatung ist eine fördergeschäftliche Beratung im Rahmen des staatlichen Förderauftrags der LfA. Die Individualberatung führt keine Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung durch und tritt nicht in Konkurrenz zu selbstständigen Beratern und Beratungsgesellschaften.