Prinzipiell leiten die Hausbanken die Förderkredite in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Bei Bedarf können wir den Hausbanken beim Energiekredit Regenerativ mit einer Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ jedoch 50 % des Kreditrisikos abnehmen. Durch ihr so reduziertes Risiko können die Hausbanken den Energiekredit Regenerativ auch an Unternehmen weiterleiten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen.
Der Kredithöchstbetrag haftungsfreigestellter Energiekredite Regenerativ liegt bei 5 Mio. EUR. Details zur Haftungsfreistellung "HaftungPlus" gibt es hier.
Alternativ kann bei nicht ausreichender Absicherung für den beihilfefreien Energiekredit Regenerativ PV-A Plus (ER6) eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. Bei den anderen Produktvarianten ist das nicht möglich.