Prinzipiell leiten die Hausbanken die Förderkredite in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Bei Bedarf können wir den Hausbanken beim Universalkredit mit einer Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ jedoch 60 % des Kreditrisikos abnehmen. Durch ihr so reduziertes Risiko können die Hausbanken den Universalkredit auch an Unternehmen bzw. Gründerinnen und Gründer weiterleiten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen.
Der Kredithöchstbetrag haftungsfreigestellter Universalkredite liegt bei 7,5 Mio. EUR. Details zur Haftungsfreistellung "HaftungPlus" gibt es hier.
Im beihilfefreien Universalkredit (UK5) kann bei nicht ausreichender Absicherung alternativ zur Haftungsfreistellung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. Im beihilfebehafteten Universalkredit (UK7) besteht diese Möglichkeit nicht.