Prinzipiell leiten die Hausbanken die Förderkredite in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Bei Bedarf können wir den Hausbanken beim GuW mit einer Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ jedoch 60 % des Kreditrisikos abnehmen. Durch ihr so reduziertes Risiko können die Hausbanken den GuW auch an Unternehmen weiterleiten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen.
Der Kredithöchstbetrag haftungsfreigestellter Gründungs- und Wachstumskredite liegt bei 5 Mio. EUR. Details zur Haftungsfreistellung "HaftungPlus" gibt es hier.
Alternativ kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden.